Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24087
VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548 (https://dejure.org/2018,24087)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.08.2018 - 6 CS 18.1548 (https://dejure.org/2018,24087)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. August 2018 - 6 CS 18.1548 (https://dejure.org/2018,24087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,24087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 152a
    Erfolglose Anhörungsrüge im Hinblick auf die Angemessenheit der Frist zur Beschwerdeerwiderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Fristsetzung zur Erwiderung auf die Beschwerdebegründung des Antragsgegners

  • rewis.io

    Erfolglose Anhörungsrüge im Hinblick auf die Angemessenheit der Frist zur Beschwerdeerwiderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Fristsetzung zur Erwiderung auf die Beschwerdebegründung des Antragsgegners

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80 Abs. 5 ; VwGO § 152a
    Unbegründete Anhörungsrüge; Fehlende Fristsetzung zur Erwiderung zur Beschwerdebegründung; Keine Hinweispflicht des Gerichts auf Zeitpunkt der Entscheidung; Anhörungsrüge; Beschwerdebegründung; Fristsetzung; Erwiderung; Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548
    Der Anspruch der Prozessbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, seine Entscheidung nur auf Tatsachen oder Beweisergebnisse zu stützen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), sowie ihre rechtzeitigen und möglicherweise erheblichen Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548
    Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs wird erst angenommen, wenn die vor Erlass einer Entscheidung verbleibende Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um eine sachlich fundierte Äußerung zu erbringen, das rechtliche Gehör also in unzumutbarer Weise erschwert wird (BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 2 BvR 153/02 - juris Rn. 28 ff m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.07.2018 - 6 CS 18.1205

    Vesetzungsverfügung gegen Telekom-Mitarbeiter

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548
    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Juli 2018 - 6 CS 18.1205 - wird zurückgewiesen.
  • VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Versetzung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548
    Die zulässige Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 13. Juli 2018, mit dem der Senat der Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. Mai 2018 - RN 1 S 18.155 - stattgegeben hat, ist unbegründet.
  • VGH Bayern, 13.09.2011 - 2 NE 11.1815

    Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548
    Gerade in einem Eilverfahren können die Beteiligten, wenn seitens des Gerichts keine Frist zur Äußerung gesetzt wurde, nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der Senat eine unbestimmte Zeit abwartet, um einer eventuell noch erfolgenden Äußerung eines Beteiligten entgegen zu sehen (vgl. BayVGH, B.v. 13.9.2011 - 2 NE 11.1815 - juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 1 ZB 19.189

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung - erfolgloser Antrag auf

    Will sich der Kläger nicht sofort zu dem neuen Vorbringen äußern, muss er, um sich rechtzeitig Gehör zu verschaffen, eine Schriftsatzfrist beantragen (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2018 - 6 CS 18.1548 - juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht