Rechtsprechung
VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5, § 152a
Erfolglose Anhörungsrüge im Hinblick auf die Angemessenheit der Frist zur Beschwerdeerwiderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Fristsetzung zur Erwiderung auf die Beschwerdebegründung des Antragsgegners
- rewis.io
Erfolglose Anhörungsrüge im Hinblick auf die Angemessenheit der Frist zur Beschwerdeerwiderung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Fristsetzung zur Erwiderung auf die Beschwerdebegründung des Antragsgegners
- rechtsportal.de
VwGO § 80 Abs. 5 ; VwGO § 152a
Unbegründete Anhörungsrüge; Fehlende Fristsetzung zur Erwiderung zur Beschwerdebegründung; Keine Hinweispflicht des Gerichts auf Zeitpunkt der Entscheidung; Anhörungsrüge; Beschwerdebegründung; Fristsetzung; Erwiderung; Hinweispflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155
- VGH Bayern, 13.07.2018 - 6 CS 18.1205
- VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung …
Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548
Der Anspruch der Prozessbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, seine Entscheidung nur auf Tatsachen oder Beweisergebnisse zu stützen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), sowie ihre rechtzeitigen und möglicherweise erheblichen Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 44 m.w.N.). - BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02
Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich …
Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548
Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs wird erst angenommen, wenn die vor Erlass einer Entscheidung verbleibende Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um eine sachlich fundierte Äußerung zu erbringen, das rechtliche Gehör also in unzumutbarer Weise erschwert wird (BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 2 BvR 153/02 - juris Rn. 28 ff m.w.N.). - VGH Bayern, 13.07.2018 - 6 CS 18.1205
Vesetzungsverfügung gegen Telekom-Mitarbeiter
Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Juli 2018 - 6 CS 18.1205 - wird zurückgewiesen. - VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Versetzung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548
Die zulässige Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 13. Juli 2018, mit dem der Senat der Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. Mai 2018 - RN 1 S 18.155 - stattgegeben hat, ist unbegründet. - VGH Bayern, 13.09.2011 - 2 NE 11.1815
Anhörungsrüge
Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2018 - 6 CS 18.1548
Gerade in einem Eilverfahren können die Beteiligten, wenn seitens des Gerichts keine Frist zur Äußerung gesetzt wurde, nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der Senat eine unbestimmte Zeit abwartet, um einer eventuell noch erfolgenden Äußerung eines Beteiligten entgegen zu sehen (vgl. BayVGH, B.v. 13.9.2011 - 2 NE 11.1815 - juris Rn. 37).
- VGH Bayern, 21.01.2020 - 1 ZB 19.189
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung - erfolgloser Antrag auf …
Will sich der Kläger nicht sofort zu dem neuen Vorbringen äußern, muss er, um sich rechtzeitig Gehör zu verschaffen, eine Schriftsatzfrist beantragen (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2018 - 6 CS 18.1548 - juris Rn. 4).